Xaver Vonesch
Grabenackerstr. 41
6312 Steinhausen

November 2022

Aufruf an alle Mitglieder von EXIT Deutsche Schweiz

Geschätzte Mitglieder,

Unser Vorstand von EXIT Deutsche Schweiz missachtet seine statutarische Pflicht gemäss Statuten Art. 2: 

"EXIT setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben und im Sterben ein. EXIT unterstütz seine Mitglieder bei der Durchsetzung dieses Rechts."

Unser Vorstand verweigert und ignoriert unsere Möglichkeit, mit 100'000 gültigen stimmberechtigten Unterschriften (die wir bereits, mit Einbezug unserer Angehörigen, aus der Mitte unseres Vereins zu erreichen vermögen) zu verlangen, dass sämtliche 5.4 Mio. Stimmberechtigte der Schweiz frei darüber entscheiden können, ob sie in der Bundesverfassung mit einem neuen Art. 10b ein verbessertes Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Sterben wollen oder nicht wollen. Diese Volksinitiative ist weder radikal, noch extrem. Sie ersetzt, konkretisiert und präzisiert in unserer Bundesverfassung bloss gleich mehrere behelfsmässig richterliche Auslegungen, nämlich die von der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK Art. 8 Absatz 1, (Recht auf Achtung des Privatlebens), sowie in unserer Bundesverfassung die von BV Art. 10 Absatz 2, (Recht auf persönliche Freiheit) und die von BV Art. 13 Absatz 1, (Recht auf Achtung der Privatlebens). Diese Volksinitiative schützt die Glaubens-und Gewissensfreiheit jeder Person, und bildet die mit BV Art. 35 und 36 geschützte Verfassungsgrundlage für alle untergeordneten Erlasse und Regelungen in der ganzen Schweiz.

Details zum Download dazu unter https://www.die-verweigerte-exit-initiaitive.ch

Verlangen Sie vom Vorstand, dass er diese Verweigerung beendet.

Wenn diese Veröffentlichung dieser Verweigerung und dieser Aufruf an alle Mitglieder von EXIT Deutsche Schweiz beim Exit-Vorstand keine Wirkung zeigt, und dort weiterhin abprallt, dann ist an der nächsten Generalversammlung den im Vorstand dafür Verantwortlichen der freiwillige Rücktritt nahezulegen. An deren Stelle sind Personen ins Amt zu setzen, die für diese Initiative über die erforderlichen direktdemokratisch-politischen Führungs- und Handlungsfähigkeiten verfügen, denn mit Angst vor den politischen Behörden, vor der Ärzteschaft und vor dem Volk (das ja gemäss EXIT selbst mit einer grossen Mehrheit hinter dem Selbstbestimmungsrecht stehe...) löst man keine politischen Probleme, sondern verschafft sich welche.






Freundlich grüsst alle

Xaver Vonesch, Steinhausen 

(Jahrgang 1939 und Exitmitglied seit Herbst 2016


PS: Da ich meine schwerst demente Frau betreue, bitte ich um Verständnis, auf telefonische Kontaktaufnahmen möglichst zu verzichten

info@die-verweigerte-exit-initiative.ch 



Für Ihre Spende danke ich herzlichst, denn erst mit einem klaren Grundrecht in unserer Verfassung ergibt sich ein Sterben in Würde mit verbesserter Selbstbestimmung und weniger Fremdbestimmtheit.
IBAN CH54 0078 7316 4140 4190 3, Xaver Vonesch, 6312 Steinhausen

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1. Die psychologischen Abwehrmechanismen in der Politik

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3. Erste Antwort von EXIT vor der GV 2019, von der ausscheidenden EXlT-Juristin, verfassungsrechtlich korrekt

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5. Eingeschriebener Brief an EXIT-Vorstand (21. 12. 2020)

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6. Aktennotiz November 2022

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7. Was der EXIT-Vorstand nicht zu erkennen vermag

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8. Ihre ganz persönliche Betroffenheit, auch wenn Sie kein EXIT-Mitglied sind

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Aufruf an alle Mitglieder von Exit Deutsche Schweiz
Die von Exit verweigerte eidgenössische